e) Nach Abbruch der Behandlung im Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden trat M____ in die Organisation „rheinspringen“, St. Gallen, ein; dort hätte er seine schulischen Defizite angehen sollen. Weil er sich sowohl auf das Angebot der Organisation „rheinspringen“ als auch auf die von der Jugendanwaltschaft organisierte Wohnform nicht einliess, hob die Jugendanwaltschaft die Unterbringung am 19. Dezember 2019 per sofort ersatzlos auf (act. B 16). Seite 7 E. Schriftenwechsel im Berufungsverfahren