Seite 6 CHF 4‘259.65 werden die Kosten endgültig, im Betrag von CHF 4‘323.00 unter Vorbehalt der Rückforderung (Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO), auf die Staatskasse genommen. 10. Rechtsanwalt lic. iur. A____, St. Gallen, wird für seine Bemühungen als amtlicher Verteidiger mit CHF 4‘314.55 (inkl. Barauslagen und MWSt) aus der Staatskasse entschädigt.