Die Jugendanwaltschaft reichte am 2. Oktober 2018 beim Jugendgericht Appenzell Ausserrhoden die Anklageschrift gegen den Beschuldigten ein (act. B 3/E). Die auf den 11. Januar 2019 festgesetzte Hauptverhandlung (act. B 3/H) musste abzitiert werden, da der Beschuldigte das Massnahmenzentrum Arxhof unerlaubt verlassen hatte und unauffindbar war (act. B 3/V). Aufgrund gesundheitlicher Probleme des Verteidigers musste auch die auf den 12. Februar 2019 terminierte Hauptverhandlung (vgl. act. B 3/W) abzitiert werden (act.