Das Klappmesser sei Herrn M____ herauszugeben; 7. Die Zivilforderung der Gemeinde Stein im Betrag von CHF 260.00 für die Reinigung der Toilettenanlage sei zu schützen, resp. es sei davon Vormerk zu nehmen, dass diese durch die Mutter bezahlt worden ist. 8. Die Kosten des Verfahrens seien Herrn M____ zu 1/3 und dem Staat zu 2/3 aufzuerlegen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Seite 3 im Berufungsverfahren: in der Berufungserklärung (act. B 1):