BetmG)  mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG) 2. M____ sei vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz bezüglich des sichergestellten Messers freizusprechen. 3. M____ sei wegen Verjährung vom Vorwurf der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum nach Art. 19a BetmG) in der Zeit von Februar 2016 bis 15. Mai 2018 freizusprechen. 4. Der Beschuldigte M____ sei zu einem unbedingten Freiheitsentzug von 30 Tagen zu verurteilen. 5. Der Beschuldigte sei zu einer offenen Unterbringung i.S.v. Art. 15 Abs. 1 JStG zu verurteilen.