Berufungsbeklagte 2/ Politische Gemeinde Stein, Schachen 42, 9063 Stein Privatklägerin Gegenstand einfache Körperverletzung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, mehrfache Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. Berufung gegen das Urteil des Jugendgerichts JUG 18 2 vom 16. Mai 2019 Anträge a) der Jugendanwaltschaft, Berufungsbeklagten 1 und Anschlussberufungsklägerin: im erstinanzlichen Verfahren: