zei In der Befragung durch die Kantonspolizei vom 13. Oktober 2016 sagte die Berufungsbeklagte 1 im Wesentlichen aus, der Berufungskläger habe sie damals in Deutschland jeweils bedroht, indem er gesagt habe, dass wenn sie sich nicht so verhalte, wie er es gerne hätte, sie es dann bereuen werde. Erst als er ihr die Nase und die Rippen gebrochen habe, habe sie Angst bekommen. In der Schweiz, nach einem Abschlussgespräch für O___ vor den Sommerferien 2016 im Kindergarten, seien sie und der Berufungskläger nach Hause gefahren. Er habe ihr dabei gedroht, dass er sie umbringen lasse, wenn sie die Kindererziehung nicht so gestalte, wie er es gerne hätte.