Da sei der Berufungskläger auch verbal ausfällig geworden. Er habe der Berufungsbeklagten 1 Vorwürfe gemacht wegen dem Styropor und habe gesagt, das sei ja nicht seine Aufgabe, das aufzuräumen. Irgendwann sei es ihrem Mann und ihr ungemütlich geworden und sie seien gegangen. Kurz nachdem sie zu Hause gewesen seien, habe die Berufungsbeklagte 1 schon angerufen und gesagt, der Berufungskläger habe sie geschlagen und sie müsse ins Krankenhaus. Die Berufungsbeklagte 1 habe erzählt, dass sie in der Küche Styropor zusammengefegt habe. Als sie vom Boden aufgestanden sei, habe der Berufungskläger sie geschlagen. Sie habe gesagt, der Berufungskläger habe auch über sie (CB___) gelästert.