Da die drei Kinder mit dem Verpackungsinhalt des Schrankes gespielt hätten, während sie am Tisch gesessen sei, habe sie begonnen, die Unordnung zusammen zu räumen. Dann habe der Berufungskläger zu ihr gesagt, sie sollte besser jeweils zu den Kindern schauen statt am Tisch zu sitzen. Daraufhin habe sie ihn gebeten, sie morgen einmal in Ruhe zu lassen, wenn ihm alles, was sie mache, nicht passe. Er sei verärgert gewesen und habe zu ihr gesagt, ob er eigentlich ihr Hund sei. Sie habe zu ihm wieder gesagt „weisst du was, lass mich morgen einfach in Ruhe!“. Daraufhin habe er ihr mit einer Faust direkt ins Gesicht geschlagen, während dem sie kniend am Boden die Unordnung zusammengeräumt habe.