Am Abend des 12. Oktober 2016 seien CB___und MB___ bei ihr zum Nachtessen zu Besuch gewesen. Gegen 20.00 Uhr sei der Berufungskläger zu Besuch gekommen und habe sich ebenfalls an den Tisch gesetzt. Gleichzeitig habe noch ein Möbelmann im Flur einen Schrank aufgebaut. Zirka um 21.00 Uhr sei das Ehepaar B___ gegangen. Der Möbelmann habe noch etwas länger für die Arbeiten gehabt und einen Mann zur Verstärkung angefordert. Da die drei Kinder mit dem Verpackungsinhalt des Schrankes gespielt hätten, während sie am Tisch gesessen sei, habe sie begonnen, die Unordnung zusammen zu räumen.