Der Vollzug der Geldstrafe wurde bedingt aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Dem Beschuldigten wurde die Weisung auferlegt, eine Fachberatung für gewaltausübende Männer zu besuchen. Er wurde zudem zu einer Busse von CHF 500.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen, verurteilt. Die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2‘330.00 wurden vollumfänglich dem Beschuldigten auferlegt und dieser verpflichtet, die Privatklägerin mit CHF 3‘137.00 zu entschädigen.