Mit Strafbefehl vom 27. September 2017 (U 16 1252) wurde Y___ wegen Tätlichkeiten und Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je CHF 90.00, unter der Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren, und zu einer Busse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen 3 Tage) verurteilt (act. B 3/1.28). Y___ liess mit Schreiben seiner Verteidigerin vom 9. Oktober 2017 rechtzeitig Einsprache gegen den Strafbefehl erheben (act. B 3/1.31, B 3/1.34). Am 22. November 2017 überwies die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zur Beurteilung an das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden (act. B 3/3; SE1 17 10).