2.2.1 Das Bezirksgericht Zürich, 8. Abteilung, sprach X___ am 28. April 2010 wegen diverser Vermögensdelikte sowie Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrs- und Betäubungsmittelgesetz schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten und einer Busse von CHF 1‘000.00. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von 5 Jahren bedingt aufgeschoben und die Untersuchungshaft von 141 Tagen angerechnet. Am 18. November 2010 verlängerte die Staatsanwaltschaft Zürich-Siehl die Probezeit um 6 Monate (act. B 3/50 P1).