Der Privatkläger 1 beantragt sinngemäss, der Beschuldigte sei zu verpflichten, ihm den Schaden in der Höhe von CHF 800.00 zu ersetzen. Der Privatkläger 2 beantragt, der Beschuldigte sei zu verpflichten, ihn für den Schaden in der Höhe von CHF 449.00 zu entschädigen. Der Privatkläger 3 beantragt sinngemäss, der Beschuldigte sei zu verpflichten, ihm den Schaden in der Höhe von insgesamt CHF 1'100.00 zu ersetzen. Die Privatklägerin 4 beantragt sinngemäss, der Beschuldigte sei zu verpflichten, ihr den Schaden in der Höhe von CHF 1'200.00 zu ersetzen.