Er sei nicht krank oder gestört (S. 2). Auch würde er keinen Bedarf sehen, sein Verhalten zu ändern, da er zum einen keine gravierenden Delikte begangen hätte und zum andern keine Rückfallgefahr bestünde. Auch der von ihm im bisher letzten Gespräch (am 21.6.2016) geäusserte Wunsch, eine Psychotherapie aufnehmen zu können, begründete er ausschliesslich damit, dass er erfahren habe, dass Lockerungen im Setting des Vollzugs (bezüglich der Möglichkeiten zur Teilnahme am Gruppenvollzug) an die Teilnahme an psychotherapeutischen Sitzungen geknüpft seien und ihm gesagt worden sei, er müsse ja „nicht über alles sprechen“.