Der Berufungsbeklagte ist somit zu einer bedingten Geldstrafe von 16 Tagessätzen à CHF 700.00, entsprechend CHF 11‘200.00, bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 2‘800.00 zu verurteilen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Verbindungsbusse wird auf 4 Tage festgesetzt