1.2 Eintreten Die Berufung ist frist- und formgerecht erhoben und begründet worden; es ist darauf einzutreten (Art. 398 Abs. 1 i.V.m. Art. 382, Art. 398 Abs. 3, Art. 399 Abs. 1 und Abs. 3 der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 [StPO, SR 312.0]). 2. Materielles 2.1 Sachverhalt Wie bereits die Vorinstanz in ihren Erwägungen festhielt, ist unbestritten, dass der Berufungsbeklagte mit dem Personenwagen Mini Cooper mit dem Kontrollschild AR XXXXX am 30. Mai 2017 in Wald, in Fahrtrichtung Heiden, mit einer Geschwindigkeit von 81 km/h statt der dort erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen wurde