Mit Eingabe vom 18. Juli 2018 nahm der Berufungsbeklagte zur Berufungserklärung Stellung (act. B 12). Am 3. Dezember 2018 fragte der Vorsitzende beim Tiefbauamt Appenzell Ausserrhoden, Abteilung Strassen- und Brückenbau nach, wann das oder die Signale „Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell“ (Nr. 2.53.1 gemäss Signalisationsverordnung, SSV, SR 741.21) Ende des beidseitig überbauten Bereichs in Wald Richtung Heiden, d.h. beim Beginn der 2016/2017 neu gebauten Strecke der Kantonsstrasse, ca. auf der Höhe der sich jetzt dort befindlichen Pforte, entfernt worden sei beziehungsweise seien (act.