c) Mit Schreiben der Verfahrensleitung vom 3. Mai 2018 wurde die schriftliche Durchführung des Berufungsverfahrens angezeigt (act. B 5). Der Einzelrichter des Kantonsgerichts verzichtete am 7. Juni 2018 auf eine Stellungnahme zur Berufungserklärung (act. B 9). Mit Eingabe vom 18. Juli 2018 nahm der Berufungsbeklagte zur Berufungserklärung Stellung (act.