B. Prozessgeschichte Am 22. Juni 2017 fand eine Einvernahme von B___ durch die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden statt (act. B 3/3). Mit Strafbefehl vom 22. August 2017 wurde B___ wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 1‘200.00, unter der Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren, und zu einer Busse von CHF 7‘200.00 (die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen beträgt 72 Tage) verurteilt (act. B 3/7). B___ liess mit Schreiben seines Verteidigers vom 30. August 2017 rechtzeitig Einsprache gegen den Strafbefehl vom 22. August 2017 erheben (act.