1. Der Beschuldigte B___ sei wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 30. Mai 2017, zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 1‘200.00, unter der Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren, und zu einer Busse von CHF 7‘200.00 (bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 72 Tagen) zu verurteilen. 2. Die Verfahrenskosten seien dem Beschuldigten aufzuerlegen. bb) im Berufungsverfahren: 1. Das Urteil des Kantonsgerichts vom 12. Februar 2018 im Strafverfahren gegen den Beschuldigten sei in allen Punkten aufzuheben.