e) Mit Eingabe vom 25. Juni 2018 reichte der Verteidiger seine Kostennote ein (act. B 17 und B 18). Auf die Ausführungen in den in lit. a - e vorstehend angeführten Schriftstücken wird, soweit für die Beurteilung erforderlich, im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen sein. E. Urteil des Obergerichts Das Obergericht führte seine Beratung am 22. Oktober 2018 durch und eröffnete sein Urteil den Parteien anschliessend im Dispositiv (act. B 19). Seite 4 Erwägungen 1. Formelles 1.1 Zuständigkeit