Die Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter des Kantonsgerichtes fand am 26. Januar 2018 statt (act. B 4/29). Gleichentags wurde das Urteil eröffnet (act. B 4/36). Mit Schreiben vom 30. Januar 2018 meldete der Verteidiger der Beschuldigten die Berufung gegen diesen Entscheid an (act. B 4/39A), weshalb eine Urteilsbegründung ausgefertigt wurde. C. Entscheid des Vorderrichters