Mit Strafbefehl vom 18. Oktober 2016 erliess die Staatsanwaltschaft gegen die Beschuldigte einen Strafbefehl (act. B 4/5). Dagegen erhob diese am 21. Oktober 2016 Einsprache (act. B 4/7). Am 13. September 2017 teilte die Staatsanwaltschaft A___ mit, dass vorgesehen sei, das Verfahren mittels Anklageerhebung an das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden abzuschliessen (act. B 4/13). Am 13. November 2017 wurde der Strafbefehl zur Beurteilung an das Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden überwiesen (act. B 4/16 und 17).