Gegenstand Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz Berufung gegen das Urteil des Einzelrichters des Kantonsgerichts SE1 17 9 vom 26. Januar 2018 Anträge a) der Staatsanwaltschaft und Berufungsbeklagten: im erstinstanzlichen Verfahren: 1. A___ sei wegen Nichtanpassens der Geschwindigkeit an die gegebenen Strassenverhältnisse, begangen am 17. Januar 2016, schuldig zu sprechen. 2. Sie sei zu einer Busse von CHF 300.00 zu verurteilen. 3. Es sei über die Verfahrenskosten und Entschädigungsfolgen zu entscheiden. im Berufungsverfahren: (sinngemäss) Die Berufung sei abzuweisen.