Der Vorsitzende stellte fest, dass die Worte von Oberrichter Fischer leicht schwächer als am Standort 3, aber immer noch gut hörbar seien. Auch dies wurde von den anwesenden Parteien akzeptiert (O1S 17 6, act. B 29, S. 13). Im Übrigen findet sich eine Übersicht über die Standorte 1 bis 4 in O1S 17 6, act. B 22/1 sowie ein Ortho- Foto des Gebäudes Assekuranz Nr. 0001 mit Umgebung in O1S 17 6, act. B 22/3). Seite 12 Die beiden am Augenschein erstellten Sprachaufnahmen befinden sich in O1S 17 6 als act. B 22/4 auf einem USB Speicherstick bei den Akten.