A___ gab am 19. November 2014 in der Einvernahme durch die Polizei an, C___ beschimpfe ihn des öfteren und halte danach ihr Natel in die Luft (O1S 17 6, act. B 3/5, S. 2). Er kenne sich nicht so aus mit den Geräten, vielleicht habe sie Fotos gemacht (O1S 17 6, act. B 3/5, S. 4). Anlässlich der Einvernahme erstattete A___ Anzeige gegen C___ wegen Anhören und Aufnehmen fremder Gespräche, unbefugtem Aufnehmen von Gesprächen und Beschimpfung und stellte Strafantrag (O1S 17 6, act. B 3/1, S. 3; B 3/3).