5. Fazit In Abweisung der Berufung ist zusammenfassend festzuhalten, dass A___ wegen Beschimpfung mit einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen à CHF 40.00 sowie einer Busse von CHF 300.00 zu bestrafen ist. Der Vollzug der Geldstrafe ist bedingt aufzuschieben Seite 25 und die Probezeit auf 4 Jahre festzusetzen. Die Busse ist zu bezahlen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen beträgt 7 Tage. Zudem hat A___ C___ eine Genugtuung von CHF 300.00 zu bezahlen.