ausgefällte Geldstrafe von CHF 1‘800.00 nicht auf CHF 2‘250.00 erhöht werden. Der vorstehend errechnete Tagessatz von CHF 50.00 wird deshalb auf CHF 40.00 Seite 24 reduziert, was bei 45 Tagessätzen der von der Vorinstanz ausgefällten Geldstrafe von total CHF 1‘800.00 entspricht.