Vorbehalten bleibt eine strengere Bestrafung aufgrund von Tatsachen, die dem erstinstanzlichen Gericht nicht bekannt sein konnten. Im Gegensatz zum Sachverhalt im Urteil des Bundesgerichts 6B_712/2017 vom 23. Mai 2018 E. 5.4.3, in welchem sich die finanziellen Verhältnisse des Täters seit dem erstinstanzlichen Urteil verbessert hatten, und dies deshalb der Vorinstanz nicht bekannt sein konnte, liegt vorliegend keine Veränderung in den finanziellen Verhältnissen von A___ vor. Vielmehr wurde derselbe Sachverhalt vom Obergericht anders beurteilt (Nettoeinkommen statt steuerbares Einkommen). Aufgrund dessen darf der Berufungskläger nicht schlechter gestellt und folglich die von der Vorinstanz