Der Berufungskläger hat vor Obergericht sein monatliches Nettoeinkommen mit CHF 2‘050.00 angegeben (act. B 10). Um den Tagessatz zu berechnen, kann das Formular der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) herbeigezogen werden, welches (je nach Einkommen) einen Pauschalabzug von 20% bis 30% des Nettoeinkommens für allgemeine Ausgaben vorsieht ( unter „Berechnungsformular Tagessatz). Ausgehend von einem hier angemessenen Abzug von 20 % ergibt dies CHF 410.00. Unterstützungsabzüge für Ehepartner und Kinder entfallen, so dass das Zwischenresultat CHF 1‘640.00 beträgt.