Das Obergericht hält die Einholung eines Gutachtens zur Frage einer allfälligen Manipulation bzw. Zusammenschnitts der Aufnahme als nicht erforderlich. Auf der Sprachaufnahme sind während des Abspielens im Hintergrund deutlich Kuhglockengeläut, das Muhen von Kühen und Flugzeuggeräusche zu hören. Diese Umgebungsgeräusche sind während des gesamten, fast zwei Minuten andauernden Sprechens des Berufungskläger durchgehend und ohne jeden Unterbruch zu hören. Die Hintergrundgeräusche und auch die Worte des Berufungsklägers sind „wie aus