Dies sei schlicht um 10.00 Uhr morgens nicht möglich, denn die Kühe würden morgens um 8.00 Uhr auf die Weide gelassen. Der Berufungskläger sei der Ansicht, dass es auch durchaus sein könne, dass diese Tonaufnahme zusammengesetzt sei aus verschiedenen Aufnahmen. Auch dies müsste letztlich geklärt werden, wenn dies überhaupt möglich sei. Ebenso das Erstellungsdatum dieser Aufnahme, welches sich wohl nicht klären lasse, weil die Daten ja auf eine CD überspielt worden seien. Es gebe noch andere Indizien für verschiedene Aufnahmen von C___ zu verschiedenen Zeitpunkten, auch wenn sie dies heute bestreite.