Es sei deshalb nicht auszuschliessen, dass eine andere Aufnahme als diejenige vom 10. September 2014 eingereicht worden sei. Schwierig nachzuvollziehen sei auch, wieso die Polizistin, welche die Anzeige aufgenommen habe, das iPhone nicht als Beweissicherungsmittel zurückbehalten habe. Die Aufnahme könne nicht von einem Morgen stammen. Man habe gehört, dass die Kühe im Stall gewesen seien. Dies sei schlicht um 10.00 Uhr morgens nicht möglich, denn die Kühe würden morgens um 8.00 Uhr auf die Weide gelassen.