Seite 14 2. Materielles 2.1 Beschimpfung (Art. 177 StGB) 2.1.1 Beweistauglichkeit der Tonaufnahme Der Berufungskläger lässt geltend machen, C___ habe heute selber gesagt, dass sie nach dem Gang zur Polizei nach Hause gegangen sei und die CD habe brennen lassen. Es sei deshalb nicht auszuschliessen, dass eine andere Aufnahme als diejenige vom 10. September 2014 eingereicht worden sei.