k) Die Fortsetzung der mündlichen Hauptverhandlung fand am 8. Januar 2019 in Anwesenheit des Beschuldigten und dessen Verteidigers sowie der Privatklägerin und deren Rechtsvertreters statt. Das Gericht entschied vorfrageweise, dass die Tonaufnahme verwertbar sei und der Rahmen, in dem die Äusserungen gefallen seien, öffentlich sei. Im Beweisverfahren wurde zunächst der Beschuldigte befragt und anschliessend die Tonaufnahme abgespielt. Sodann stellte RA AA___ den Antrag auf Befragung von C___ zum Thema Tonaufnahmen und RA CC__