Der Entscheid des Gerichts über die von RA AA___ gestellte Vorfrage wurde den Parteien anschliessend an die Beratung des Gerichts vom Vorsitzenden mündlich eröffnet und kurz begründet. Der Vorsitzende gab bekannt, das Gericht verfüge einen Augenschein und werde sich die Örtlichkeiten anschauen zum Thema Öffentlichkeit des Gesprächs. Es werde ein Beweisbeschluss ergehen im Rahmen der Vorfrage (act. B 18, S. 6).