Den Parteien wurde am 12. Dezember 2016 je eine Kopie der von der Staatsanwaltschaft eingeforderten Audio-Sprachaufnahme zugestellt (act. B 3/76). A___ liess mit Eingabe vom 22. Dezember 2016 beantragen, dass der Einzelrichter vorfrageweise und vor der angesetzten Hauptverhandlung darüber befinde, ob die Aufnahme mit seiner rechtsgenüglichen Zustimmung zustande gekommen sei (act. B 3/77). Der Einzelrichter lehnte mit Verfügung vom 12. Januar 2017 den Antrag