Seite 3 B. Prozessgeschichte C___ wurde am 4. Dezember 2014 hinsichtlich der ihr vorgeworfenen Delikte durch die Polizei einvernommen (act. B 3/6). Mit Strafbefehl vom 16. Juni 2015 verurteilte die Staatsanwaltschaft C___ wegen unbefugten Aufnehmens von Gesprächen (U 15 165; act. B 3/21). Hinsichtlich des Vorwurfs der Beschimpfung erging eine Einstellungsverfügung (act. B 3/63/P1.3).