sagte bezüglich des Vorwurfs der Beschimpfung gleichentags bei der Polizei aus, sie sei vom Spaziergang mit ihrem Hund nachhause gekommen und als sie auf der Höhe des Stalls von Herrn A___ gewesen sei, sei Herr A___ vor der Stalltüre gestanden und habe angefangen sie zu beschimpfen (act. B 3/4, S. 2). Zur Abschreckung habe sie A___ ihr iPhone 5 entgegengehalten (act. B 3/4, S. 2). Als sie zuhause gewesen sei, habe sie festgestellt, dass sie die Beschimpfungen tatsächlich aufgenommen habe (act. B 3/4). A___ gab am 19. November 2014 in der Einvernahme durch die Polizei an, C___ beschimpfe ihn des öfteren und halte danach ihr Natel in die Luft (act.