Seite 58 CHF 4‘899.65 Kosten für die amtliche Verteidigung vor zweiter Instanz CHF 1‘684.10 Kosten für die unentgeltliche Rechtsverbeiständung der Privatkläger 1 und 2 vor zweiter Instanz CHF 1‘200.00 Kosten der Staatsanwaltschaft für die Vertretung der Anklage vor zweiter Instanz CHF 1‘610.00 Kosten Polizeieinsatz an der Berufungsverhandlung CHF 64‘725.55 insgesamt, werden vollumfänglich auf die Staatskasse genommen.