5. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren. Die Busse ist zu bezahlen. Bezahlt A___ die Busse schuldhaft nicht, so tritt an deren Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen (Art. 42 Abs. 1 und 4, Art. 44 Abs. 1, Art. 106 StGB). 6. Die Genugtuungsforderung der Privatklägerin 1 C1___ wird abgewiesen. Im Übrigen werden die Zivilforderungen der Privatkläger 1 C1___ und des Privatklägers 2 C2___ auf den Zivilweg verwiesen.