Dies sind: die Kosten der Staatsanwaltschaft für das Vorverfahren von CHF 24‘300.00, die Kosten für das Ergänzungsgutachten vom 20. Oktober 2016 von CHF 380.00 (act. B 3/49), die Kosten für die amtliche Verteidigung von CHF 16‘062.20 (act. B 3/48; siehe dazu nachfolgend) und die Kosten für die unentgeltliche Rechtsverbeiständung der Privatkläger 1 und 2 von CHF 5‘289.60 (act. B 3/47; siehe dazu nachfolgend). Vor Obergericht sind zudem Auslagen von CHF 1‘610.00 (act. B 22) für Aufwendungen der Kantonspolizei im Zusammenhang mit der Berufungsverhandlung vom 7. November 2017 angefallen (vgl. Art. 422 Abs. 2 lit. d StPO).