Seite 51 2.5.7 Fazit Zusammenfassend ist festzuhalten, dass A___ wegen Fahrens in qualifiziert fahrunfähigem Zustand und Fahrens ohne Berechtigung mit einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à CHF 50.00 sowie einer Busse von CHF 700.00 zu bestrafen ist. Die Busse ist zu bezahlen. Der Vollzug der Geldstrafe ist bedingt aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen der Busse beträgt 14 Tage. 2.6 Zivilforderungen der Privatkläger