Davon ist ihm ein Pauschalabzug von 20 %, somit CHF 400.00, für die Krankenkassenkassenprämie und die Steuern zu gewähren, was CHF 1‘600.00 ergibt. Teilt man diesen Betrag durch 30, resultiert ein Tagessatz von CHF 53.33 bzw. abgerundet von CHF 50.00. 2.5.6 Bedingte/unbedingte Strafe / Probezeit / Busse / Ersatzfreiheitsstrafe