Seite 49 A___ gab am 2. November 2013 auf dem Formular „Informationen zu den finanziellen Verhältnissen“ einen Nettolohn von CHF 2'000.00 pro Monat sowie Schulden von ca. CHF 100‘000.00 an (act. B 3/2.5.10). In der Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft am 10. Februar 2016 bestätigte der Beschuldigte ein Nettoeinkommen von CHF 2000.00 (act. B 3/5.9, S. 12). Die Höhe der Schulden konnte der Beschuldigte nicht beziffern und erklärte, „das wisse er dann, wenn er die AG übernommen habe“ (act. B 3/5.9, S. 12).