Seite 46 Erfolg zu berücksichtigen [Erfolgsunwert], soweit er schuldhaft verursacht wurde (TRECHSEL/AFFOLTER-EIJSTEN, in: Trechsel/Pieth [Hrsg.], Schweizerisches Strafgesetzbuch, 2. Aufl. 2013, N. 18 zu Art. 47 StGB). Dazu ist bei einer Trunkenheitsfahrt die Anzahl der Gefahrenquellen (Gefährlichkeit und Länge der Strecke, Verkehrsverhältnisse), persönliche Faktoren (Müdigkeit, Krankheit) und die Blutalkoholkonzentration) zu rechnen (TRECHSEL/AFFOLTER-EIJSTEN, a.a.O., N. 18 zu Art. 47 StGB).