Seite 44 grundsätzlich Kenntnisse über die Existenz und die Funktion des Cache-Speichers. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz ist jedoch nicht nachgewiesen, dass der Beschuldigte tatsächlich davon wusste, dass auch automatisch sich öffnende Seiten im Cache gespeichert werden. Hinzu kommt, dass sich die betreffenden Bilder bei der Durchsuchung des Computers gar nicht mehr im Cache befanden, sondern bereits gelöscht waren. Ausserdem konnte vom IT-Ermittler nachträglich nicht mehr festgestellt werden, wann die Löschung dieser Dateien erfolgte.