Hat es sich dagegen um sich automatisch ladende Flashbilder gehandelt, ist entscheidend, ob der Berufungskläger wusste, dass auch solche sich automatisch öffnende Seiten im Cache gespeichert werden. Gemäss Auswertungsbericht des IT-Ermittlers kann nicht mehr eruiert werden, ob der Beschuldigte die gelöschten pornografischen Bilder mit Kindern und Tieren heruntergeladen hat oder ob es sich dabei um automatisch sich öffnende Flashbilder gehandelt hat. Aufgrund seiner Aussagen hatte der Beschuldigte zwar