B 3/2.4.2, S. 10). Weiter stellte der IT-Ermittler fest, dass einschlägige Porno-Webseiten aufgerufen wurden (act. B 3/2.4.2, S. 22). In der Einvernahme vom 13. Dezember 2013 sagte der Beschuldigte, er kenne den Cache. Dort würden temporär Bilder heruntergeladen, damit er die Bilder schneller aufarbeiten könne (act. B 3/5.4, S. 4). Das Löschprogramm sollte beim Aufstarten automatisch laufen (act. B 3/5.4, S. 4). Wenn er im Internet gewesen sei und auf Pornoseiten gesurft habe, seien auch schon solche Bilder aufgegangen. Diese habe er aber weggehauen (act. B 3/5.4, S. 5). Er habe diese Bilder nie heruntergeladen (act. B 3/5.4, S. 7).